Consensus-Bericht Mammakarzinom

12. Therapieprogramme, soziale Leistungen und Rehabilitation

Koordination:
M. Frühwirt, Wien

Unter Mitarbeit von:
E. Bauer, Wien

Problemstellung

Die Diagnose “Krebs”, das dadurch bedingte Leiden, die Folgen der oft aggressiven Therapieanwendungen (Operation, Strahlen- und/oder Chemotherapie) mit den bedrohlichen Nebenwirkungen werden von den meisten Patientinnen als schwerer Schock und existenzbedrohend empfunden. Brustoperierte Frauen erleiden zusätzlich meist starke Identitätskrisen, Partnerschafts- und familiäre Probleme und erfahren nicht selten auch berufliche Benachteiligung. Als starke körperliche Behinderung erweist sich in manchen Fällen ein sekundäres Armlymphödem.

Genesungs- und Erholungsaufenthalte

Dreiwöchige Genesungs- und Erholungsaufenthalte werden auf Antrag von den Sozial- und Krankenversicherungen als “Kann-Leistungen” in der Regel gewährt. Sie erfolgen im Anschluß an eine chirurgische Behandlung (Brustoperation mit Entfernung der Lymphknoten in der Achselhöhle) sobald die Patientin reisefähig ist. Das Antragsformular wird schon im Krankenhaus oder vom behandelnden Hausarzt ausgestellt und ist bei der zuständigen Pensionsversicherung bzw. Krankenkasse einzureichen.

Therapieprogramm während eines dreiwöchigen Aufenthaltes

Im Jahre 1988 wurde von der Kurbad AG Bad Tatzmannsdorf, Bgld., ein komplettes Programm zur Nachbehandlung für Frauen nach Brustkrebs-Operation mit Lymphödemen ausgearbeitet und als permanentes Therapieprogramm in die Tat umgesetzt. Es umfaßt folgende Behandlungen:

A) Physiotherapeutische Maßnahmen:

  • 12-15 Lymphdrainagen
  • 9 mal Atemgymnastik
  • 9 mal Unterwassergymnastik (Schulter der operierten Seite)
  • 9 mal Rücken-Heilmassagen

Da ein Armlymphödem auf der betroffenen Seite sowohl bei Brustoperation als auch bei brusterhaltender Operation auftreten kann, ist auch eine prophylaktische Anwendung der manuellen Lymphdrainage in jedem Falle zu empfehlen.

B) Psychotherapeutische Betreuung:

  • Gruppen- und Einzelgespräche,
  • autogenes Training,
  • Methoden nach Simonton und Jacobson.

Besonderen Stellenwert bei der Behandlung und Betreuung von Frauen nach Brustoperationen hat naturgemäß der seelische Zustand der Betroffenen. Sensibilität und Einfühlungsvermögen werden daher von jedem Therapeuten gefordert.

Psychotherapeutische Behandlung aus dem Versicherungsfall der Krankheit kann bei einem freipraktizierenden Psychotherapeuten in bestimmten Gesundheitszentren oder bei bestimmten Vertragsärzten in Anspruch genommen werden. Zwischen freipraktizierenden Psychotherapeuten und der Sozialversicherung gibt es noch keine vertragliche Regelung. Verbindliche Richtlinien durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger sind zu erwarten.

Die positive Wirksamkeit eines dreiwöchigen Therapieprogramms veranlaßte die Wiener und Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, dieses Nachsorgemodell auch im Hotel Salzerbad, NÖ, einzurichten. Für selbstversicherte Frauen erfolgt die volle Kostenübernahme; Mitversicherte haben 50% der Kosten selbst zu tragen.

Weitere Angebote von Genesungs- und Erholungsaufenthalten, zum Teil mit Therapiemöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Auflistung im Anschluß an diesen Beitrag.

Behinderung, Feststellungsverfahren, Begünstigungen:

Gesetzliche Grundlagen:

  1. Behinderteneinstellungsgesetz, BEinstG. vom 11. Dez. 1969 BGBl. Nr. 22/1970, geltender Text ab 1. Juli 1992
  2. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 u. 9 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 anzuwenden. BGBl. Nr. 721/1988.

Eine genaue Einschätzung der Behinderung ist im Einzelfall vom jeweiligen Gesundheitszustand abhängig, wobei nach Krebsoperation eine bescheidmäßige Feststellung der Begünstigteneigenschaft (mindestens 50%) sehr wahrscheinlich ist.
Der Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten ist beim zuständigen Landesinvalidenamt zu stellen.

Begünstigungen

Mit der Feststellung, daß man dem Personenkreis der begünstigten Behinderten nach dem Behinderten-Einstellungsgesetz angehört, eröffnen sich eine Reihe von Begünstigungen, die überwiegend mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit zusammenhängen und die man oftmals auch nur dann beanspruchen kann, wenn der Dienstgeber weiß, daß man begünstigter Behinderter ist.

Nach Vorlage eines Nachweises

  • Bescheid des Landesinvalidenamtes (der Schiedskommission), oder
  • Bescheid des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. Urteil eines nach dem Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz zuständigen Gerichtes, oder
  • Bescheid eines Landeshauptmannes (des Bundesministers für Arbeit und Soziales) in Verbindung mit der Amtsbescheinigung gem. § 4 des Opfer fürsorgegesetzes
  • Behindertenpaß nach § 40 des Bundesbehindertengesetzes

über die Feststellung der Zugehörigkeit zu den begünstigten Behinderten bieten sich am Arbeitsplatz einige Begünstigungen hinsichtlich Entgelt, Kündigung, Beendigung eines Dienstverhältnisses, usw.

Mehr Urlaub

Nach Gesetz (Dienstrecht des Bundes, der Länder und der Gemeinden, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung). Abhängig von der Höhe des festgestellten Grades der Behinderung. Ist beim Dienstgeber zu beantragen. Genaue Auskünfte über das Ausmaß des Zusatzurlaubes erteilt die Kammer für Arbeiter und Angestellte.

Steuerermäßigung

Auf Antrag gewährt das zuständige Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen, dessen Höhe vom Ausmaß der Behinderung (Minderung der Erwerbsfähigkeit in Prozenten) abhängt. Der entsprechende Antrag ist beim örtlich zuständigen Finanzamt zu stellen.

Fahrpreisermäßigung bei der ÖBB

Bei einer Behinderung ab 70 Prozent gewähren die ÖBB bei Bahnfahrten eine 50prozentige Ermäßigung. Diese Ermäßigung gilt jedoch nicht bei Fahrten mit dem Autobus.

Pflegegeld (Bundespflegegeldgesetz)

Ab berechtigt benötigter Inanspruchnahme fremder Hilfe für mehr als 50 Stunden pro Monat und vorübergehender Funktionsbeeinträchtigung (Behinderung) für einen Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten wird auf Antrag entsprechend einer stufenweisen Regelung Pflegegeld gewährt. Anträge sind bei der zuständigen Pensionsversicherung bzw. bei den Sozialämtern der Landesregierung einzubringen.

Weitere Vergünstigungen

Diverse Institutionen wie Sozialämter, Einrichtungen der Länder, Krankenkassen, usw., gewähren Begünstigungen wie beispielsweise Fahrtendienste, Eintrittsermäßigungen, Rezeptgebührenbefreiung sowie einzelne Hilfs- und Serviceangebote, doch führen länderweise individuell auszulegende Durchführungsbestimmungen der Rechtslage oft zu sehr unterschiedlichen Entscheidungen.

Lymphödeme

Das Lymphödem als gefürchtete Behinderung nach Brustkrebsoperation mit Entfernung der Lymphknoten in der Achselhöhle der betroffenen Seite kann -wie die Erfahrungen zeigen -bereits wenige Wochen nach der Primärtherapie, jedoch auch erst nach Monaten, sehr selten sogar erst nach einigen Jahren auftreten. Infolge neuer Operationstechniken wurde die Zahl der Folgeödeme wesentlich reduziert, doch sollten in jedem Fall ehestens vorbeugende Maßhahmen (Bewegung, Drainage und Aufklärung) erfolgen.

šber einen erfolgreichen Einsatz der manuellen Lymphdrainage als Behandlungsform des postoperativen Lymphödems liegt eine österreichische Studie vor (G. Hytmane und E. Kubista, veröffentlicht in Geburts- und Frauenheilkunde, Nr. 48, 1988). Zur Aufklärung über vorbeugende Maßnahmen gibt der Verein “Frauenselbsthilfe nach Krebs -Österreichischer Dachverband” ein Merkblatt mit Empfehlungen für Hand- und Armpflege nach Brustoperation aus, in dem unter amderem folgende Punkte angeführt sind:

  • Vermeiden Sie Verletzungen, Entzündungen und Überlastung des Armes der betroffenen Seite
  • Vermeiden Sie extrem hohe Hitze und Kälte
  • Benützen Sie stets Stützhandschuhe, bei Näharbeiten einen FIngerhut.

Nähere Auskünfte, Beratung sowie Hilfe bei Antragstellung bieten die “Frauenselbsthilfe nach Krebs -Österreichischer Dachverband” sowie die angeschlossenen Landes- und Regionalvereine, Selbsthilfegruppen und Kontaktstellen in allen Bundesländern.

Anschriften und Telefonnummern der einzelnen Stellen erhalten Sie im Sekretariat der “Frauenselbsthilfe nach Krebs -Österreichischer Dachverband”, 1020 Wien, Obere Augartenstraße 26-28, Tel: 01/332 23 48 oder 01/330 22 15.

Zusammenfassung

Jede Krebserkrankung bedeutet eine Veränderung der bisherigen Lebensführung, die jedoch von Nachsorge- und Nachbetreuungsmöglichkeiten, wie von der persönlichen Einstellung der Patienten geprägt wird. Um den Heilungsprozess und den Aufbau einer neuen Lebensqualität positiv zu beeinflussen, bedarf es einer Gesamtrehalbilitation, die eine somatische Wiederherstellung, eine psychische Festigung sowie eine berufliche und gesellschaftliche Absicherung umfassen muß. In Österreich obliegen die Aufgaben der Rehabilitation den Trägern der Sozialversicherung. Von Seiten des Bundes werden Landesarbeitsämter sowie Landesinvalidenämter, von Seiten der Länder die Sozialämter der Landesregierungen,auf Grund von Behinderten- und Sozialgesetzen tätig. Ohne aktive Mitarbeit am eigenen Genesungsprozeß durch den Patienten wird jedoch jede Maßnahme verzögert – wenn überhaupt – erfolgreich sein. So kommt einem aufklärenden Gespräch des Arztes mit dem Patienten größte Bedeutung zu. Sehr wirksam zeigt sich dabei die Zusammenarbeit mit einer auf die spezifische Krankheitsproblematik ausgerichteten Selbsthilfegruppe.

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